SPD OV Petershagen-Weser

Petershagen kann mehr!

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Fellers Hü, Schäffers Hott – Wie hält es die Landesregierung mit der Kita-Pflicht?

Familienministerin Verena Schäffer hat den Vorschlag unterbreitet, alle Kinder im Vorschuljahr zu einem Kita-Besuch zu verpflichten. Schulministerium Dorothee Feller wiederum lehnt eine Kita-Pflicht ab und führt verfassungsrechtliche Bedenken an. Aufgrund dieser widersprüchlichen Aussagen hat Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW, die Kleine Anfrage „Nach SPD-Vorstoß zu verbindlichem Chancenjahr in der Kita: Ministerin Feller sagt Hü, Ministerin Schäffer sagt Hott.

 
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Fehlfahrten im Rettungsdienst: Landesregierung verkauft einen faulen Kompromiss als Erfolg

Zum von der Landesregierung als „Kompromiss“ bezeichneten Vorschlag zwischen gesetzlichen Krankenkassen und den zuständigen Ministerien zur Finanzierung von Fehlfahrten im Rettungsdienst erklärt Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der von der schwarz-grünen Landesregierung als „Kompromiss“ bezeichnete Vorschlag zwischen gesetzlichen Krankenkassen und den zuständigen Ministerien ist die bloße Durchsetzung der Interessen der gesetzlichen Krankenkassen gegen die Städte und Gemeinden. Die Landesregierung verkauft hier einen faulen Kompromiss als Erfolg. Denn tatsächlich bleiben die Steuerzahler in den NRW-Städten und Gemeinden weiterhin auf erheblichen Kosten aus den Jahren 2025 und 2026 sitzen. Das ist nicht akzeptabel.

Besonders problematisch ist, dass die Landesregierung auch in der heutigen Sitzung des Kommunalausschusses immer noch nicht beantworten konnte, wie die Kommunen die Fehlfahrten rechtssicher bezahlen sollen. Staatssekretär Daniel Sieveke konnte nicht beantworten, ob die Städte und Gemeinden die Fahrten aus dem städtischen Haushalt überhaupt subventionieren dürfen. Selbst eine Aussage, ob die hauseigene Kommunalaufsicht des Landes dies erlauben würde, blieb er schuldig.

Darüber hinaus wurde deutlich, dass die Landesregierung bislang nicht einmal über einen vollständigen Überblick über die tatsächliche Anzahl der Fehlfahrten in Nordrhein-Westfalen verfügt. So verhandelt die Landesregierung mit den Krankenkassen über eine 15-Prozent-Quote, ohne die tatsächliche Fehlfahrtquote in Nordrhein-Westfalen überhaupt zu kennen.

Am Ende droht den Bürgerinnen und Bürger weiterhin die Sorge von Gebührenbescheiden beim Anruf des Notrufs. Ich fordere die Landesregierung auf, endlich eine rechtssichere und für Kommunen und Bürgerinnen und Bürger akzeptable Lösung zu erarbeiten.“

 
Landesregierung zeigt Hitzeschutz nur die kalte Schulter

Zum Hitzeaktionstag am 11. Juni 2026 und zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Der nächste Hitze-Sommer steht an: Wie gut ist NRW darauf vorbereitet?“ erklärt Rodion Bakum, Mediziner und SPD-Abgeordneter im Gesundheitsausschuss des Landtags:

„Zahl und Intensität von Hitzeperioden nehmen infolge der Klimakrise auch in Nordrhein‑Westfalen weiter zu. Die Kommunen stehen hier vor erheblichen Herausforderungen. Da wäre es seitens der Landesregierung angebracht gewesen, den Städten und Gemeinden beispielsweise mit Förderprogrammen für Trinkwasserbrunnen unter die Arme zu greifen oder mit einem Rahmen für Hitzeaktionspläne auszuhelfen. Doch die schwarz-grüne Landesregierung zeigt dem Hitzeschutz nur die kalte Schulter. Das Gesundheitsministerium musste jetzt einräumen, dass aufgrund einer fehlenden Berichtspflicht noch nicht einmal Daten zu den Ratsbeschlüssen über kommunale Hitzeaktionspläne vorliegen, geschweige denn zum jeweiligen Umsetzungsstand. Mit anderen Worten: Die Landesregierung weiß nicht, wie weit der Hitzeschutz in Nordrhein-Westfalen tatsächlich ist. Es ist ihr inzwischen offensichtlich auch egal. Während das Land bisher zumindest Angaben zu Trinkwasserbrunnen, rechtlichen Einordnungen und Förderhinweisen formulierte, wird jetzt nur noch auf die kommunale Zuständigkeit verwiesen. Damit zeigt sich ein klarer Trend: Die Landesregierung zieht sich auch hier aus der Verantwortung zurück. Insbesondere ältere Menschen, Kinder, chronisch Kranke sowie Menschen ohne festen Wohnsitz sind die Leidtragenden.“

 
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Stabilisierung der Pflegeversicherung muss solidarisch sein

Ohne fairen Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung bleibt die Finanzkrise der Pflege ungelöst.

„Der Entwurf enthält wichtige Ansätze zur Verbesserung der Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Die stärkere Ausrichtung auf Prävention und Rehabilitation, die Unterstützung pflegender Angehöriger sowie Maßnahmen zur Entbürokratisierung gehen grundsätzlich in die richtige Richtung.

Die zentrale Antwort auf die Finanzkrise der Pflegeversicherung bleibt der Entwurf jedoch schuldig. Die soziale Pflegeversicherung steht seit Jahren unter erheblichem finanziellen Druck. Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt kontinuierlich, während die Finanzierung zunehmend an ihre Grenzen stößt. Umso wichtiger wäre es gewesen, die Reform für eine nachhaltige und gerechte Neuordnung der Finanzierungsarchitektur zu nutzen.

Bedauerlicherweise findet eine zentrale sozialdemokratische Forderung im Referentenentwurf keine Berücksichtigung: Ein finanzieller Strukturausgleich zwischen sozialer Pflegeversicherung und privater Pflegepflichtversicherung ist nicht vorgesehen.

Dabei liegt genau hier ein wesentlicher Schlüssel für mehr Gerechtigkeit und langfristige Stabilität. Die soziale Pflegeversicherung trägt den weit überwiegenden Anteil älterer, pflegeintensiver und kostenaufwändiger Versicherter. Die private Pflegepflichtversicherung profitiert dagegen seit Jahren von deutlich günstigeren Risikostrukturen. Beide Systeme sichern jedoch dasselbe Lebensrisiko ab und erfüllen dieselbe gesellschaftliche Schutzfunktion.

Die parlamentarischen Beratungen müssen nun genutzt werden, um die Reform finanziell tragfähiger und gerechter auszugestalten. Die Stabilisierung der Pflegeversicherung wird nicht gelingen, wenn die strukturellen Lasten weiterhin nahezu ausschließlich von den gesetzlich Versicherten getragen werden. Wer die Pflegeversicherung dauerhaft sichern will, muss auch die Frage eines solidarischen Ausgleichs zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung beantworten.“

 
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Baugesetzbuch-Upgrade: Schneller bauen, günstiger wohnen, Schrottimmobilien bekämpfen

Deutschland braucht mehr bezahlbaren Wohnraum – und dafür ein Planungs- und Baurecht, das schneller, digitaler und einfacher funktioniert. Mit dem Baugesetzbuch-Upgrade räumt die Bundesregierung jetzt auf mit einem Gestrüpp aus Bürokratie, Papierverfahren und unnötigen Hürden. Das sorgt dafür, dass schneller gebaut werden kann, Baukosten sinken und am Ende sowohl private Bauherren als auch Mieterinnen und Mieter profitieren. Gleichzeitig stärkt das Gesetz den Kampf gegen Schrottimmobilien und spekulativen Leerstand. Kommunen erhalten bessere Möglichkeiten, gegen Verwahrlosung und Missstände vorzugehen und Quartiere zu schützen.

Esra Limbacher, stellvertrender Fraktionsvorsitzender:

„Wer heute bauen will, verliert zu oft Zeit, Geld und Nerven in komplizierten Verfahren und veralteten Vorgaben. Das macht Bauen unnötig teuer. Wir räumen dieses Bürokratie-Dickicht jetzt auf, beschleunigen Verfahren und bringen Planung und Genehmigung endlich ins digitale Zeitalter. Davon profitieren Familien, die bauen wollen, genauso wie Mieterinnen und Mieter, die auf bezahlbare Wohnungen angewiesen sind. Gleichzeitig wird der Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten ins überragende öffentliche Interesse gesetzt. Wohnungsbau hat in Zukunft Priorität, damit mehr Wohnraum entsteht und die Preise sinken.“

 
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Wir machen den Sozialstaat einfacher, schneller und gerechter

Das Kindergeld soll künftig automatisch kommen. So machen wir das Leben von Familien ganz konkret leichter.

Statement von Dagmar Schmidt und Wiebke Esdar

„Wir modernisieren unser Land und wir beginnen dort, wo es Familien ganz konkret entlastet: bei den Sozialleistungen. Mit der automatischen Auszahlung des Kindergeldes machen wir das Leben von Familien konkret leichter. Junge Eltern haben nach der Geburt eines Kindes genug zu organisieren. Sie sollten sich nicht auch noch durch unnötige Formulare kämpfen müssen, um eine Leistung zu bekommen, auf die sie ohnehin Anspruch haben.

Das ist genau der moderne Sozialstaat, für den wir stehen: bürgernah, digital, unbürokratisch und verlässlich. Mit dem antragslosen Kindergeld, das ab dem zweiten Kind gilt, beginnt die Umsetzung der Sozialstaatsreform unter Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. In einem nächsten Schritt werden wir dafür sorgen, dass Ende 2027 das Kindergeld bereits ab dem ersten Kind antragslos ausgezahlt wird.

Wir wollen das Leben leichter machen, dazu gehören automatisch ausgezahlte Leistungen. Mit Einführung der Grundrente hat die SPD bereits gezeigt: Der Staat kann Ansprüche automatisch prüfen, statt Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche Hürden in den Weg zu stellen. Diesen Weg wollen wir jetzt konsequent ausweiten.

Die automatische Auszahlung des Kindergeldes ist dafür der Auftakt. Die weiteren Schritte zur Umsetzung der Sozialstaatsreform werden folgen. Unser Ziel ist klar: Leistungen müssen die Menschen erreichen, ohne dass sie sich im Behördendschungel verlieren. Wir machen den Sozialstaat einfacher, schneller und gerechter.“

 

Termine

30.06.2026, 19:30 Uhr - 22:00 Uhr
öffentlich
SPD-Skat
Alte Schule Wietersheim, Unterdorf 9 - 32469 Petershagen

10.07.2026, 19:00 Uhr - 22:00 Uhr
öffentlich
Vorstandssitzung des OV
Terrasse des Alten Amtsgerichts („Mehdi“) in Petershagen

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